AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

 

§ 1 Hausordnungen

Bei Nutzung der LLG-Sport Räumlichkeiten unterliegt das Mitglied der in den Räumlichkeiten geltenden Hausordnungen. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung und Nutzungszeiten beinhalten.

 

§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

1.
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LLG-Sport möglich.
2.
Das Mitglied verpflichtet sich gegenüber LLG-Sport, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte unverzüglich schriftlich bei LLG-Sport zu melden.

 

§ 3 Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarte/Überlassung an Dritte

1.
Bei Verlust der Mitgliedskarte wird auf Kosten des Mitgliedes Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 15,00 EUR für eine Mitgliedskarte.
2.
Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte oder ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass das Mitglied einen Verlust der Mitgliedskarte nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung der LLG-Sport Räumlichkeiten durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch LLG-Sport bleibt unberührt.

 

§ 4 Zustimmung zu Datenerhebung und Verwertung und Foto für Mitgliedskarte

Für die Mitgliedskarte von LLG-Sport wird ein Foto vom Mitglied angefertigt und im System gespeichert. Bei Betreten der Räumlichkeiten von LLG-Sport werden die auf der Mitgliedskarte gespeicherten Daten, insbesondere Datum und Uhrzeit erfasst. Diese Daten dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzung und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.

 

§ 5 Zugangsberechtigung

Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung der Räumlichkeiten von LLG-Sport berechtigt, wenn es sich bei seinem Eintritt durch seine Mitgliedskarte ausweisen kann.

 

§ 6 Umfang der Leistung

Es werden lediglich so viele Geräte vorgehalten bzw. bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung der Räumlichkeiten mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. Dem Mitglied ist bekannt und bewusst, dass die Geräte nicht zu jeder Zeit zur Verfügung stehen.

 

§ 7 Begleitperson/Verzehr mitgebrachter Getränke

1.
Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach vorheriger Zustimmung durch LLG-Sport gestattet.
2.
Der Verzehr mitgebrachter Getränke in Plastikflaschen ist innerhalb der Räumlichkeiten von LLG-Sport gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Speisen ist innerhalb der gesamten Räumlichkeiten von LLG-Sport untersagt.

 

§ 8 Haftungsbeschränkung

1.
LLG-Sport haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LLG-Sport, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
2.
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Fitnessstudio zu bringen. Von Seiten LLG-Sport werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch LLG-Sport zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von LLG-Sport in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

 

§ 9 Kündigungsrechte von LLG-Sport

1.
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die LLG-Sport, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
2.
Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

3.
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich LLG-Sport ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

 

§ 10 Kündigung durch das Mitglied

1.
Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
(1) Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
(2) Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des LLG-Sport-Studios unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
(3) Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km Luftlinie vom LLG-Sport-Studio entfernt liegt.
2.
In den Fällen der Nr. (1) und (2) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei LLG-Sport im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Nr. (3) sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
3.
Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der LLG-Sport, Im Gewerbegebiet 2, 93458 Eschlkam im Original per Post zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.
4.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis bei der LLG-Sport abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 4 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.

 

§ 11 Sonstiges

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

1.
LLG-Sport ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. LLG-Sport wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzten, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen erst bei Ausbleiben eines Widerspruches wirksam werden.
2.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages so wie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.